Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Präambel und Hinweis
Die Markus Schick Consulting GmbH, Tokiostraße 10/1/20, 1220 Wien, Österreich (in der Folge „ANBIETER“), bietet für Unternehmen Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinen-Optimierung („SEO“) an.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
Der ANBIETER wird sich bestmöglich darum bemühen, die mit dem KUNDEN besprochenen Ziele zu erreichen. Dies darf jedoch ausdrücklich nicht als Erfolgsgarantie verstanden werden.
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Diese AGB regeln die Bestellung und Inanspruchnahme der Leistung des ANBIETERS. Davon abweichende Bedingungen des KUNDEN gelten nicht.
Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes.
- Entgelt, außergewöhnliche Aufwendungen und Zahlungsmodalitäten
Die zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbarten Preise ergeben sich aus dem an den KUNDEN gerichteten Angebot. Die im Angebot des ANBIETERS angeführten Preise verstehen sich in EUR.
Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Vertragszeitpunkt angeführten Preise.
Je nach Situation, vereinbaren die Vertragsparteien im Angebot eine einmalige Entlohnung der erbrachten oder zu erbringenden Leistung, eine Verrechnung nach anfallendem Aufwand oder eine laufende Service-Pauschale.
Im Falle einer Service-Pauschale gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde wie folgt: Der ANBIETER verrechnet dem KUNDEN eine monatliche Service-Pauschale.
Sollte mit dieser Service-Pauschale kein Auslangen gefunden werden, können außergewöhnlichen Aufwendungen gesondert verrechnet werden. Diesbezüglich gelangen die im Angebot ersichtlichen Stundensätze zu Anwendung. Im Zweifel gilt ein Stundensatz von netto EUR 125,00 für angemessen. Sofern für den ANBIETER absehbar wird, dass mit der Service-Pauschale kein Auslangen gefunden werden kann, wird dieser den KUNDEN rechtzeitig vorab kontaktieren, um ihn über die außergewöhnlichen Kosten zu informieren.
Innerhalb von Wien sind alle Reisespesen inkludiert. Der Zeitaufwand der An- und Abreise wird zu 50% verrechnet.
Die Service-Pauschale ist monatlich im Voraus zu entrichten.
Neben der Service-Pauschale wird der ANBIETER für die Implementierung und Initialisierung der SEO-Dienstleistungen (in der Folge „Setup-Gebühr“) ein einmaliges Entgelt laut Angebot in Rechnung stellen. Die Setup-Gebühr ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, zur Gänze im Voraus zu entrichten.
Forderungen werden mit Rechnungslegung fällig. Die Setup-Gebühr wird im Voraus oder im ersten Monat der Vertragsbeziehung in Rechnung gestellt werden. Die Rechnung für die Service-Pauschale wird ab dem zweiten Monat der Vertragsbeziehung gelegt werden.
Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETER den gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als vierzehn Tagen ist der ANBIETER dazu berechtigt, seine Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstandes zurückzubehalten.
Der ANBIETER ist berechtigt, einmal pro Jahr das laufende Entgelt an den aktuellen österreichischen Verbraucherpreisindex (Referenz ist der österreichische Verbraucherpreisindex verlautbart auf der Website der Statistik Austria zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) anzupassen.
- Mitwirkungspflichten
Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien erforderlich. Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch den ANBIETER haben können.
- Reaktionszeiten
Der ANBIETER verpflichtet sich einerseits dazu, auf angemessene Wünsche des KUNDENS binnen fünf Werktagen zu reagieren. Dies gilt dann nicht, wenn den ANBIETER an einer Überschreitung dieser Frist (zB höhere Gewalt oder Krankheit) kein Verschulden trifft.
Andererseits kann der ANBIETER nicht verpflichtet werden, Wünsche des KUNDENS unverzüglich umzusetzen.
- Sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten
Der KUNDE ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter) und diese sicher und vertraulich aufzubewahren. Sollte der KUNDE den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den ANBIETER unverzüglich davon zu informieren. Der ANBIETER haftet nicht für eine etwaige Verletzung dieser Verpflichtung.
- Leistungsstörungen und höhere Gewalt
Sofern der ANBIETER aus Gründen, welche nicht in seiner Sphäre gelegen sind und für welche er kein Verschulden trifft (zB Stromausfall, Cyber-Attacken, höhere Gewalt, Probleme bei Social-Media-Anbietern [dritten Dienstleistern], kurzfristige gesetzliche Änderungen, Änderungen bei den Suchmaschinen-Betreibern, politische Unruhen, Streiks, Epidemien, Pandemien), seine Leistungen nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des KUNDEN davon unberührt.
- Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung des ANBIETERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes bei einem Zielschuldverhältnis bzw im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
Die Haftung des ANBIETERS für entgangenen Gewinn des KUNDEN ist ausgeschlossen.
Der KUNDE hat Leistungen vom ANBIETER abzunehmen. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der KUNDE erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand hat. Etwaige Mängel in der Ausführung hat der KUNDE in der Abnahme schriftlich zu rügen. Mängel sind hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen. Mängelrügeobliegenheiten nach § 377 iVm § 381 Abs 2 UGB sind zu beachten.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des ANBIETERS ist ausgeschlossen.
Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit der Leistungen des ANBIETERS vom Funktionieren des Internets und dessen Infrastruktur oder von dritten Dienstleistern abhängig ist, auf die der ANBIETER keinen Einfluss hat. Ausfallszeiten durch notwendige Wartungsarbeiten können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Der ANBIETER wird sich bestmöglich darum bemühen, die mit dem KUNDEN besprochenen Ziele zu erreichen. Dies darf jedoch ausdrücklich nicht als Erfolgsgarantie verstanden werden.
- Schad- und Klagloshaltung
Sollte der ANBIETER aufgrund der Nutzung von Informationen, Fotos, Videos, Daten, Logos, oder sonstigen immateriellen Gütern, die der KUNDE dem ANBIETER bereitgestellt hat, rechtlich in Anspruch genommen werden (zB Unterlassungs-, Bereicherungs-, oder Schadenersatzbegehren), verpflichtet sich der KUNDE den ANBIETER schad- und klaglos zu halten.
Der KUNDE hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die dem ANBIETER übermittelten Daten und Informationen rechtskonform (insbesondere) im Sinne des Datenschutzrechts, Urheberrecht und Telekommunikationsrechts vom ANBIETER verarbeitet werden dürfen. Sollte der ANBIETER für eine rechtswidrige Nutzung dieser Daten und Informationen von einem Dritten (inklusive Behörden) belangt werden, wir ihn der KUNDE schad- und klaglos halten.
- Eigentumsvorbehalt
Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN im Eigentum des ANBIETERS. Sofern dem KUNDEN urheberrechtliche Verwertungsrechte (im Sinne des § 24 UrhG) zur Nutzung an vom ANBIETER erstellten Texten oder Plänen eingeräumt werden, so werden diese Verwertungsrechte stets unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der KUNDE die Leistung des ANBIETERS vollständig vergütet.
- Beiziehung von Subunternehmern
Der ANBIETER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen. Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige eingesetzte Erfüllungsgehilfen.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der ANBIETER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDE hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDEN, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.
- Geistiges Eigentum
Die vom ANBIETER hergestellten Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und stellen dessen geistiges Eigentum dar. Eine Verwertung dieser Arbeitsergebnisse außerhalb des gegenständlichen Vertragszweckes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS.
Vom ANBIETER angebrachte Urheberbezeichnungen dürfen nicht entfernt werden.
- Selbständige Arbeitsverrichtung
Der ANBIETER verrichtet seine Arbeitsleistung selbstständig. Er ist nicht in die betrieblichen Strukturen des KUNDEN eingebunden und unterliegt keinen Weisungen. Er ist weder an eine bestimmte Arbeitszeit noch an einen bestimmten Arbeitsort, eine bestimmte Arbeitsfolge oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren gebunden. Das zeitliche Ausmaß zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bleibt seinem Ermessen überlassen.
- Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Verpflichtungen sowie berechtigter Interessen erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist der ANBIETER und der KUNDE wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der ANBIETER und der KUNDE verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vom ANBIETER eingesetzten Arbeitsmethoden als vertraulich zu behandelnde Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG darstellen. Der KUNDE wird angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, diese Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vor der Offenlegung Dritter zu schützen.
Der ANBIETER weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN zu Werbezwecken auf der Grundlage von berechtigten Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden dürfen. Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
- Referenzklausel
Der ANBIETER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch eine Referenz auf seiner Homepage, in sozialen Medien oder seinen Geschäftspapieren auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDEN heranzuziehen.
- Dauer des Vertragsverhältnisses und Vertragsbeendigung
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, wird das Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Letzten eines jeden Quartals (31.3.; 30.6.; 30.9.; 31.12.) gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurch unbenommen.
In den ersten 12 Monaten der Vertragsbeziehung ist das ordentliche Kündigungsrecht durch den KUNDEN ausgeschlossen.
Den ANBIETER trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, Informationen, Social-Media-Content, Strategien oder ähnliches, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, diese Daten, Informationen, Social-Media-Content, Strategien oder ähnliches rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses zu speichern.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
- Sonstiges
Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Die ANBIETER empfiehlt dem KUNDEN diese AGB dauerhaft zu speichern.
(März 2023)
Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at
Eine Kopie dieser AGB, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers
